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Unter
Strahlern ist es allgemein üblich, eine Kluft für deren geplante
Weiterbearbeitung zu kennzeichnen.
Diese Handlung wird Kluftbelegung
genannt.
Dies geschieht normalerweise mit einem, der mitgeführten Werkzeuge
oder mit einer gut sichtbaren
Visitenkarte oder einem Handzettel. Diese Zeichen werden
"meistens" als Tabuzone
für
andere Strahler anerkannt. |
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An diesem 1.Strahltag konnten wir ca. 100 grössere und kleinere
Rauchquarzspitzen bergen - kein alltägliches
Ereignis für uns Freizeitstrahler. Da am
Sonntag in der Gemeinde Tujetsch nicht gestrahlt werden darf und wir
zudem in einer Woche noch schwereres Werkzeug, wie Vorschlaghammer
und Eisenkeile mitnehmen wollten, entschlossen wir uns mutig, unser gesamtes
Instrumentarium hier zu lassen - dies in der Hoffnung, das die
allgemein übliche Kluftbelegung von anderen zufällig
vorbeikommenden Leuten als Tabuzone anerkannt und respektiert werden
würde.
Unsere Villa Barbara bekam anscheinend infolge
Hangwasser "nasse Füsse". Deshalb mussten wir unbedingt zusätzlich einen Plastikschlauch für unsere
nächste Packliste vormerken.
Wir hatten im Sinn, das nächste Mal die grosse Kluft zu entwässern,
was sich in der Tat als nicht so einfach erwies. Zudem beschlossen
Manfred und ich, am folgenden Samstag noch unseren gemeinsamen
Arbeitskollegen Guido, welcher ein guten Kenner des Val Strem ist, in unser Projekt mit
einzubeziehen. |
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